Von einigen Eltern kam der Wunsch, dass sie das Essen für Ihre Kinder selbst bestellen können, da die Kinder oft etwas Falsches bestellt haben. Wir haben uns umgeschaut und über apetito einen Anbieter gefunden, der so ein Bestell- und auch Abrechnungssystem anbieten kann.
Wir haben nun Menüpartner GmbH gefunden. Dieser Anbiete sitzt in Berlin und arbeitet in der ganzen Bundesrepublik mit Schulen und Kitas zusammen. In BaWü z.B. in Heddesheim oder in Ditsingen im Städtischen Schulzentrum.
- Bei Menüpartner muss man sich zuerst online registrieren oder den Anmeldungsbogen schriftlich ausgefüllt senden.
- Lastschriftmandat ausdrucken und unterschrieben an Menüpartner senden
- Auftragsbestätigung kommt per Post mit Kundennummer und Pin für online Anmeldung.
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Bestellung
Die Essenspläne von Frau Zimmermann werden von Menüpartner online eingestellt. Sie können entweder eine Dauerbestellung (kann jederzeit für einzelne tage 2 Wochen vorher geändert werden; bei z.B. nur 3 Tagen in der Woche, Menüpartner kurz anrufen oder email schreiben, an welchen Tagen Dauerbestellung sein soll) für Ihr Kind eingeben oder wochenweise/tageweise bestellen. Eine Be- oder/oder Abbestellung ist nur bis spätestens zwei Wochen im Voraus (donnerstags) möglich. Spätere Umbestellungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden, da Frau Zimmermann dann die erforderlichen Mengen bei apetito bestellt. Aber dies war bisher auch so. Wenn ein Kind krank ist, können Sie das bestellte Essen gerne in der Mensa abholen.
Man kann auch telefonisch bestellen mit den gleichen Fristen.
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Zahlungsweise
Da Menüpartner mit Lastschrifteinzugsverfahren die Essenbestellungen nachträglich abrechnet, verlangen diese eine einmalige Anzahlung von 30 EUR, die am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt wird. Diese Anzahlung ist nach Auftragsbestätigung zu überweisen. Bildungs- und Teilhabe läuft dort genauso wie bei uns. Sie brauchen lediglich dem jobcenter die Kontodaten von Menüpartner melden. Menü partner braucht dann von Ihnen die Bescheinigung (Kopie) des jobcenters. Falls der geschuldete Betrag über das Lastschriftverfahren nicht ausgeglichen werden kann, erfolgt vom Menüpartner eine Benachrichtigung. Die Gemeinde hat mit der Abrechnung und den geschuldeten Beträgen dann nichts mehr zu tun. Der geschuldete Betrag kann somit auch nicht bei der Gemeinde bezahlt werden. Der Menüpartner behält sich vor, dann keine neuen Bestellungen über das System zuzulassen.
- Auf der Plattform kann man auch seine Bestellungen, Lieferungen und Rechnungen einsehen sowie Nachrichten an den Menüpartner senden, falls erforderlich.
- Kündigungen sowie Änderungen müssen schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Monatsende.
- Der Menüpreis wird ab September auf 3,70 EUR angehoben. Grund sind die steigenden Lebensmittelpreise, Betriebskosten, Energiekosten, Reinigungskosten, Personalkosten.